Das Bild zeigt das alte Herrenhaus aus dem 18. Jahrhundert, ein liebenswerter ländlicher Sitz.
Unter dem breiten Dach mit seinen zahlreichen Dachfenstern, den sogenannten Ochsenaugen, erstreckten sich die Räume der Familie zur ebenen Erde.
Die kurze Freitreppe und der schmale Dreiecksgiebel über der Tür und den beiden Fenstern der Empfangshalle sind schlicht und vornehm. Unter den Schönings wurden 1835 Wohnhaus und Gutsgebäude neu errichtet.
Das Rittergut Tolz südlich von Massow im Kreise Saatzig gehörte früher zu dem Lehnsbesitz der Familie von Wedel. Julius Heinrich Ernst von Wedel verkaufte 1782 das Gut an den damaligen Hauptmann Daniel Gustav von Werner. Von ihm übernahm es 1804 sein Sohn Gustav Otto von Werner und verkaufte es schliesslich 1828 an Ernst Richard von Schöning aus Lübtow-Clemmen. Bei seinen Nachkommen blieb Tolz bis zur Vertreibung im Jahre 1945.
Letzter Besitzer war Hans von Schöning.
Tolz
Ca. 14 km nordöstlich von Stargard an der Grenze zum Kreis Naugard liegt das Bauerndorf und Rittergut Tolz. Nachbarorte des am Gehrings-
Bach gelegenen Ortes sind Müggenhall und Falkenberg, Kreis Naugard. Die nächste Kleinbahnstation der Saatziger Kleinbahn war die
Haltestelle Müggenhall, etwa 3,5 km entfernt. Die Post wurde vom Postamt Massow, Kr. Naugard, betreut und die Amtsverwaltung sowie das Standesamt standen in Alt Damerow. Die Volkszählung von 1910 ergab eine Einwohnerzahl von 159. 1939 lebten in Tolz in 43 Haushalten 182 Einwohner. Der Ort wurde mit Elektrizität versorgt.
Geschichtliches aus Tolz 1784
Tolz, 1/2 Meile von Massow südostwärts, an einer Anhöhe, auf der Landstraße von Stargard nach Daber, hat 1 Vorwerk, 5 Vollbauern, 3
Halbbauern, 1 Schulmeister, 14 Feuerstellen, Krug- und Schmiedegerechtigkeit, eine zu der Freyenwaldeschen Synode gehörige Kirche, welche
ein Filiale von Müggenhahl ist, ein kleines Ellernbruch, keine Fischerey, und ist ein altes Wedelsches Lehn, welches Julius Heinrich Ernst von Wedel besitzet. Von den zur Verbesserung dieses Guts neuerlich angewandten 1398 Reichsthaler königlichen Gnadengeldern, sollen demselben nach dem Anschlage jährlich an neuen Einkünften 155 Reichsthaler, 10 Groschen zuwachsen; es muß aber dagegen eine auf diesem Gute haftende jährliche Abgabe von 13 Reichsthaler, 23 Groschen, 7 Pfennig an die Kreiscasse bezahlet werden.