Erstmals erwähnt wurden Saatzig und Jacobshagen in einer Urkunde vom 30. November 1336. darin heisst es als deutsche Übersetzung aus
dem Lateinischen:
"Wir Walter und Günter, 2 Ritter, Hartwig, der jüngere Günter, Henning, Kerstel, Jonas, Matthäus und Henning, der Sohn des Volzekin, Knappen, ferner alle und jede genannt von Güntersberg, die im Lande Ravenstein wohnen, sowie Henning von Pansin, Ritter, und Dietrich, Siegfried und Heinrich, Knappen, Brüder, genannt von Stegelitz, bekunden, indem wir es durch Gegenwärtiges öffentlich bekennen, daß wir nach Beratschlagung und Übereinstimmung der erlauchten Herrin, Frau Elisabeth, Bogislaw, Barnim und Wratislaw, deren Söhnen, Geschwistern, den Herzögen von Stettin, Pommern, Slavien und Kassubien und Fürsten von Rügen, unseren erbberechtigten Herren, zugleich mit unserer, des Ritters Henning von Pansin Burg, genannt Barskewitz, und mit unserer der vorgenannten Brüder von Stegelitz Burg Sazick und Stadt Jacobsjagen gehuldigt haben, indem wir dieselben als unsere wahren, erbberechtigten Herren wieder annehmen, auch unsere vorher erwähnten Befestigungen und insgesamt alle unsere Güter, welche in deren Herrschaft gelegen sind, zu rechtem Lehen von ihnen empfangen. Wir werden der Herrschaft für ewige Zeiten standhaft mit unserer ganzen Kraft beistehen, auch zu allen Diensten in allen ihren Notfällen willig sein, in Residenzpflicht und gehorsam auch unsere vorgenannten Befestigungen und solche, die wir etwa künftig im Gebiet dieser unserer Herrschaft mit ihrer Erlaubnis und Genehmigung erbauen, zu allen ihren Bedürfnissen, zum Zu- und Ausgang bei denselben, zum Aufenthalt und Verweilen und zur Verteidigung gegen jedermann offen halten; auch dürfen wir weder jetzt noch in Zukunft uns mit den erwähnten Befestigungen irgendwelchen anderen Herren gegenüber verpflichten, und werden uns unserer genannten Herrschaft weder entfremden noch von ihr abgehen oder das Verhältnis ändern. Wenn ferner die Herzöge Otto und Barnim von Stettin die Geldsummen, die sie uns rechtmässig schulden, zum Rückkauf des Landes Stargards bedürfen, so sollen wir sie ihnen bereitwillig dafür gönnen.
Zur hinreichenden Bekräftigung des Vorstehenden sind der vorliegenden Urkunde unsere vorgenannten Siegel angehängt worden.
Gegeben in der Stadt Massow im Jahre des Herrn 1336 am Tage des glorreichen Apostels Andreas".
1. Nach Weisker, Slavische Sprachreste, heisst "sad" Gericht, "ig" ist Verkleinerungssilbe. 1457 heisst es Satzke, 1478 Szaske. Auch hier ist wohl die Silbe "ke" Verkleinerungssilbe. Hiernach wäre "Saatzig" eine kleine Gerichtsstätte.
2. "sad" heisst aber auch Pflanzung, "siek" = abhauen. "Sadsiek" wäre also eine "abgehauene Pflanzung". Hier war früher ein mächtiger Wald. Fast alle Ortschaften der Umgegend haben Wald- oder Tiernamen wie Tornow ("Dornburg"), Büche, Voßberg, Freienwalde, Rehwinkel, Falkenwalde und alle "Hagen"- Orte wie Jacobshagen, Langenhagen, Stolzenhagen, Ziegenhagen ("hag" = Hecke, Dorngesträuch).
Der Saatziger See, welcher früher bis dicht an den südöstlichen Außenwall heranreichte, wird von der "Gestohlenen Ihna" durchflossen. Der Name "Ihna" kommt früher als der Name "Saatzig" vor. In der Gründungsurkunde des Klosters Marienfließ heisst es am 2. November 1248: "quo Ina fluvius profluit". Es gibt noch die Schreibweisen "Yna" und "Ino". Nach Beyersdorf kommt "Ihna" von dem slawischen Wort "jina" = "die Junge".