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Treptow


Zwischen Pansin im Norden und Schöneberg im Süden, ca. 9,5 km östlich von Stargard, liegt der Ort Treptow. Der Amtsbezirk, zu dem Treptow gehörte, war Pansin. Dort befanden sich auch das Standesamt. Die Post und der Bahnhof war an der Bahnstrecke Stargard - Kallies. Die Einwohnerzahl stieg von 182 Einwohnern im Jahr 1910 auf 253 Einwohner 1939, die in 56 Haushalten lebten. Treptow war an das öffentliche Fernsprechnetz angeschlossen.

Auf polnisch heisst der Ort heute Trzebiatow. Die Kirche, eine Tochterkirche zu Schöneberg, war ein Findlingsbau des späten Mittelalters mit spitzbogigen Fenstern; die Ostfenster waren verändert; im Ostgiebel schlichter Blendenschmuck. Aus demDach stieg ein Turm des 19. Jahrhunderts nach dem Naugarder Schema. Zur Ausstattung gehörten eine barocke Taufe aus Holz, ein mittelalterlicher geschnitzter Kruzifixus von 55 cm Körperlänge und ein silbervergoldeter Kelch von gotischer Grundform.

Aus den Gründungsjahren des Dorfes

Die Besiedlung Pommerns durch Deutsche vollzog sich in der Hauptsache zwischen 1200 und 1300. Für die Stargarder Gegend kommt die Zeit nach 1220 in Betracht. Da Treptow in keiner Urkunde vor 1300 erwähnt wird (Boehmer, Geschichte der Stadt Stargard), so haben wir Grund zu der Annahme, daß es erst im 14. Jahrhundert gegründet wurde. Die Geschichte Pommerns jener Zeit ist eng mit der Brandenburgs verknüpft. Dort regierte damals das heldenhafte und staatsmännisch kluge Geschlecht der Askanier. Um 1270 stiessen sie vom Barnim und der Uckermark her über die Oder nach Osten vor und setzten sich in den Besitz des Landes bis zur Persante. Sie schufen die Neumark und standen damit in Pommern. Dieses siegreiche Vordringen der Askanier war mit zielbewusster Siedlungsarbeit verbunden. Deutsche Bauern, Ritter, Handwerker und Kaufleute aus der Mark, aus Westfalen, vom Niederrhein und Flandern siedelten die Markgrafen in Pommern an und knüpften damit enge Beziehungen zwischen beiden Ländern. Die Herzogtümer Stettin und Wolgast, und damit auch die Stargarder Gegend, standen nun von Süden und Osten her unter märkischem Einfluß. Seine Träger waren die damals ins Land gekommenen deutschen Edelleute, wie Wedell, Eberstein, Schöning, Flemming, Güntersberg, Stegelitz. Unter ihnen waren die von Wedell sehr bald an führender Stelle.


Ritter Hasso v. Wedell war um 1240 aus der Landsmannschaft Stormarm im südlichen Holstein über Brandenburg nach Pommern gekommen. Herzog Barnim I. hatte ihn mit Kremzow belehnt. Dort schuf er sich durch den Bau einer Burg im Wiesengelände der Ihna einen Wohnsitz. Die Burg wird 1248 erstmals urkundlich erwähnt. Neben Kremsow waren die benachbarten Dörfer Repplin, Brallentin, Linde schon bald in seinem Besitz. Es ist anzunehmen, daß sein Leben nach Norden über die Ihna hinweg bis an Grenze von Pansin und an den Krampehl reichte, also die Feldmark der Dörfer Schöneberg und Treptow erfasste. Zu den übernommenen Pflichten gehörte, das menschenarme Land mit Deutschen zu besetzen. Die Gegend östlich von Stargard war in der Wendenzeit sehr dünn besiedelt. Teils mögen dies die kriegerischen Einfälle der Polen verschuldet haben. Zumeist lag es aber in der Natur des Landes begründet, das hauptsächlich mit Wald bedeckt und reich an Seen und Mooren war.


Der deutsche Bauer saß natürlich als erbberechtigter und freier Mann auf seinem Hof. Die Abgaben waren gering und mussten es sein, um die Ansiedler anzulocken. Sie zahlten an den Grundherrn eine Art Pacht, den Hufenzins und an die Kirche den Zehnten von Korn und Vieh, also eine Grundsteuer, die sich nach dem Ertrage richtete. Als Dritte kam der Bischofspfennig, eine kirchliche Steuer hinzu, die zu Beginn auch unerheblich war. Damals bestand in Pommern wie in ganz Deutschland die Silberwährung. Das gebräuchliche Zahlungsmittel war der Pfennig, 12 Pfennig galten

einen Schilling. Ursprünglich waren die Treptower, wie alle eingewanderten deutschen Bauern, freie Leute. Sie hatten ihre Höfe als Erbpachthöfe zu eigen erhalten, vererbten sie an ihre Kinder und zahlten eine geringe Abgabe an den Lehnsinhaber. Aber im 16. Jahrhundert verschlechterten sich ihre Besitzverhältnisse, und allmählich wurden die Bauern an dieScholle gebundene Gutsuntertanen, die kein Erbrecht mehr hatten. 


Die in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts einsetzende Inflation und die Wirren des Dreissigjährigen Krieges brachten den Bauern nicht nur den wirtschaftlichen Ruin, sondern vollendeten auch die nach 1500 einsetzende Entwicklung, aus dem freien Bauern einen gutsherrlichen Untertanen zu machen. Doch war dies weniger eine persönliche Abhängigkeit vom Lehnsinhaber, als mehr eine unlösbare Verbindung mit der Scholle. Nach 1700 trat durch die Fürsorgemaßnahmen der preußischen Könige allmählich ein Umschwung ein, der zuerst besonders den „Königlichen", d. h. den Domänenbauern zugute kam. Seit der Zeit Friedrich Wilhelm I. setzte sich der Erbgang der Söhne bei ihnen durch. Friedrich der Große dehnte das Erbrecht auch auf die Töchter aus. Als nun 1805 durch die Aufhebung der Acker- und Hütungsgemeinschaft zwischen Bauern und Gut in Treptow die bäuerliche Gemeinde geboren war, da wurden die Bauern gemäss der Order Friedrich Wilhelms III. vom 16. 7. 1799 freie Eigentümer ihrer Höfe und ihre Rechte ins Grundbuch eingetragen. Nun wurde es Sitte, den Hof dem ältesten Sohn zu vermachen, während die übrigen Kinder mit Geld abgefunden wurden, wozu bei den Töchtern noch die Aussteuer kam. Zum Schluss mögen einige Bemerkungen über das Altenteil folgen. In der Regel waren Alter oder Kränklichkeit des Bauern oder seiner Frau Veranlassung, den Hof dem Erben zu übergeben.

Dabei wurde ein Vertrag abgeschlossen, durch den dem Überlassenden nebst Wohnung und „freiem Gang in Haus und Hof, eine ausreichende, den Kräften des Hofes entsprechende, lebenslängliche Versorgung gesichert wurde: das Altenteil. Es wurde unter Beihilfe eines Notars festgesetzt und als eine auf dem Hofe ruhende Reallast ins Grundbuch eingetragen. Falls der Erbe den Hof verkaufte, blieb der Altenteilsvertrag zu Lasten des Käufers weiter in Geltung.

Man sagte: „Die Alten werden mitverkauft." Das Altenteil erlosch mit dem Tod der Bezieher. Starb einer von beiden, so behielt der Überlebende zwar die ganze Wohnung, aber von den Naturalien, aus denen das Altenteil zumeist bestand, bezog er nur die Hälfte. Um 1800 fing man an, die wirtschaftlichen Verhältnisse in den Dörfern neu zu ordnen. Bis dahin hatten Gutsherr und Bauern diese gesamte Feldmark in gemeinsamer Benutzung. 1805 wurde diese Acker- und Hütungsgemeinschaft in Treptow aufgelöst und darüber ein Vertrag „Rezess wegen Teilung der in dem zum Königlichen Amt Marienfließ gehörigen Dorfe Treptow bestandenen Acker- und Hütungsgemeinschaft" abgeschlossen. 


Der ganze Treptower Acker war, wie aus dem Rezess hervorgeht, in drei „Felder" geteilt. Das 1. Feld war für Winter-, das 2. für Sommerkorn bestimmt, das 3. war Brache. In jedem „Felde" hatte jeder der Bauern und auch das Gut einen Streifen Acker, der „vor alters zu ihrem Hofe gelegt war", wie es in den Akten des Kriegskommissariats heisst. Wiesen und Weiden waren dagegen durchweg gemeinsamer Besitz des ganzen Dorfes, und weder Amtmann noch Schulze hatten das Recht, das Vieh irgendeines Dorfinsassen von der Benutzung der Weide auszuschliessen. Die Einteilung der Dorfflur in drei Ackerfelder nennen wir heute Dreifelderwirtschaft. Sie war, obgleich sie um 1800 in Pommern noch vorherrschend war, doch damals schon veraltet. „Modern" war damals die in der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts aufgekommene Vierfelderwirtschaft. Das 2. Feld wurde nämlich in die 1. und 2. „Sommerung" geteilt. Diese Neuerung hing zum Teil mit dem fortschrittlichen Bestreben Friedrich des Großen zusammen, in der preußischen Landwirtschaft neue Pflanzen heimisch zu machen.



















Doch erreichte er in diesem Punkt nicht viel. Zwar schieden manche Güter aus der Gemeinschaft, aber die Bauerngemeinden widerstrebten der Neuerung und behielten Flurzwang und Hütungsgemeinschaft nach wie vor bei.

In Treptow ging die Aufhebung der Acker- und Hütungsgemeinschaft von der Kgl. Kriegs- und Domänenkammer in Stettin aus. Sie beauftragte am 28. 5. 1804 den Justizkommissionsrat Haken und den Gutsbesitzer Quandt in Storkow, die „Gemeinschaftsaufhebung in Treptow zu bewirken". Zur Unterstützung war ihnen der Feldmesser Perini beigegeben. Vorbedingung der Teilung war die genaue Feststellung der Größe der Feldmark und die „Bonitierung", d. h. die sachgemässe Einteilung des Grund und Bodens in Güteklassen. Die Vermessung war schon im Sommer

1802 durch den Landbaumeister Juterbog und den Feldmesser Perrini geschehen. Dieser hatte danach eine Feldkarte von Treptow gezeichnet.

Mit dieser Vermessung war auch eine „Bonitierung" verknüpft worden. Schon Friedrich der Große hatte in seinem Erlass vom 14.4. 1771 über Gemeinschaftsteilungen eine Bonitierung in drei Klassen bestimmt. Auf Grund dieses Erlasses waren neue Verordnungen erfolgt, und diesen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend teilte Juterbog den Grund und Boden in Gruppen ein. Quandt hatte also nur noch die Aufgabe, vom Standpunkte des Landwirtes aus den Acker zu begutachten. Auf die Wiesen und Weiden bezog sich die Bonitierung nicht. Nach einer früheren Vermessung umfasste die Treptower Ackerfläche 2436 Morgen 2 Quadratruten, während die 1802 erfolgte Aufnahme 2442 Morgen 63 Quadratruten ergab. (180 Quadratruten = 1 Morgen = 25 ar). Auch zur Zeit der gemeinsamen Bewirtschaftung gehörte sowohl zum Gut wie zur Dorfschaft eine bestimmte Anzahl von Morgen. So hatte das Gut 874 Morgen 54 Quadratruten. Bei der Auseinandersetzung wurde die ihm zustehende Ackerfläche auf 873 Morgen 151 Quadratruten festgesetzt und ihm der ganze Acker als geschlossene Fläche westlich des Dorfes zugeteilt. Die Bauern kamen schlechter weg. Statt 1429 Morgen 54 Quadratruten erhielten sie nur 1310 Morgen 5 Quadratruten.


Sie büssten also 119 Morgen 49 Quadratruten ein. Der große Unterschied wurde dadurch hervorgerufen, daß die Bauern im „Krampehlsfelde" 116 Morgen 176 Quadratruten zur „privaten Schafhütung" an das Gut abtraten. Der Grund dazu ist aus dem Rezess nicht ersichtlich. Kirche und Pfarre gewannen bei der Teilung. Die Kirche hatte vorher 72 Morgen 82 Quadratruten und erhielt nun 77 Morgen 75 Quadratruten, während der Besitz der Pfarre von 59 Morgen 172 Quadratruten auf 64 Morgen 16 Quadratruten stieg. Bei der Teilung der Hütung war eine behördliche Verfügung vom 16. 2. 1795 zu beachten, die da vorschrieb, daß dem wirklichen Viehbestand entsprechend geteilt werden müsste. Daher schnitten die Bauern in diesem Fall gut ab; denn die „Dorfherde" war über doppelt so stark wie die „Gutsherde". Zu dieser rechnete nicht nur das Vieh des Gutspächters, sondern auch das der sechs Tagelöhnerfamilien, während zur „Dorfherde" das Vieh der Bauern, des Pastors, des Schmiedes und aller übrigen Dorfeinwohner zählte. Dementsprechend wurden der Gemeinde 210 Morgen 79 Quadratruten und dem Gut 95 Morgen 63 Quadratruten Weideland zugesprochen. Die Weide lag zumeist südlich und nördlich der Brüsewitzer Straße. Abgesehen von den drei Brüchen, die jetzt Wiesen sind, ist sie heute zu Acker geworden.


Damals wurden auch wohl die in der Germarkung von Linde (Kreis Pyritz) gelegenen 80 Morgen Wiese geteilt. Die Bauern erhielten die Hälfte. Mit der Verteilung von Acker und Weide war das Wichtigste in dem Gemeinheitsteilungsverfahren erledigt. Zur reinlichen Scheidung von Gut und Gemeinde gehörte aber noch die Erledigung mancher Einzelheit. Im Vordergrund standen die Torflager und die Gewässer. Der Torfausbeutung dienten damals Ochsen- und Kienbruch. Letzteren, inmitten der Hütung gelegen, erhielt die Dorfschaft ganz, während ersterer geteilt wurde. Die Fischerei auf der Treptower Feldmark war zwar nicht sehr ergiebig, aber bis dahin hatte das Gut zäh an seinem Vorrecht festgehalten, allein die wenigen Seen abfischen zu dürfen. Mit dem l. 7. 1807 mußte es nun aber „Hecht-und Teichpfuhl" samt der Fischereigerechtigkeit an das Dorf abtreten. Das größte und fischreichste Gewässer, der am Südende des Ortes gelegene Südke, aber wurde samt dem Vorgelände dem Gut zugesprochen.

Das Gut  behielt auch das Vorrecht, Sand und Lehm nach Bedarf aus dem „Bauernfelde" holen zu dürfen. Der Gutsacker lag nun westlich vom Dorf und reichte vom Südke bis zum Krampehl. Es war durchweg ebener Boden. Der bäuerliche Anteil umfasste den östlich und nördlich des Dorfes gelegenen Teil der Feldmark mit einem großen Teil der bisherigen Weide, den Kämpen, in denen viele Teiche lagen, dem sandigen Höhenzug, der von Süden nach Norden die Feldmark durchzog und an dessen Rande die Brüche sich erstreckten.


Nun war eine Grundlage für die weitere selbstständige Entwicklung der Bauernhöfe geschaffen. Man hat mit Recht diesen Rezess die Geburtsurkunde der bäuerlichen Gemeinde genannt. Noch ein volles Menschenalter hielten die Treptower Bauern an der Gemeinheit fest, wie man die gemeinschaftliche Benutzung der Dorfflur nannte. Aber der Gedanke zu ihrer Aufhebung lag schon seit Friedrichs II. Zeit in der Luft. Führenden Persönlichkeiten des Staates, der Landwirtschaft, wie der Gesetzgebung war er vertraut. Nur die, die er am meisten anging, die Bauern, kannten ihn am wenigsten. Das lag teils an ihrer mangelhaften wirtschaftlichen Einsicht, Teils an der gedankenlosen Gewohnheit, zäh

an der Überlieferung festzuhalten. Friedrich der Große erstrebte, wie die Kabinettsorder vom 16. 9.1765 an das Generaldirektorium beweist, die Aufhebung der Gemeinheiten. Sein Ziel war, eine Teilung aller von den Bauern benutzten Äcker, Wiesen und Hütungen zu erreichen, damit ein jeder seinen eigenen bestimmten Anteil festen Besitz habe und imstande sei, eine Steigerung der Erträge zu erzielen. Für Pommern bestimmte er durch den von Brenkenhof in Stargard am 28. 5. 1766 veröffentlichen Erlass näheres darüber. Zwar hatten diese Maßnahmen nicht den gehofften Erfolg, da sich alle Beteiligten gegen die wohlwollenden Pläne des Königs auflehnten, nicht am wenigsten die Bauern, aber sie sind daher so überaus wichtig und wertvoll, weil sie die Grundlage für die 1799 einsetzende Gesetzgebung und Umgestaltung der gesamten wirtschaftlichen Verhältnisse des „platten" Landes wurden. So sehen wir auch hier wieder, wie die weit vorausschauende, gewaltige Arbeit Friedrich des Einzigen die große Agrargesetzgebung des 19. Jahrhunderts vorbereitete, ja vielleicht überhaupt erst möglich machte. Die gesetzliche Grundlage für die Aufhebung der Gemeinheiten und die Zusammenlegung der Ackerstücke der einzelnen Besitzer gab die am 7.6.1821 erschienenen Gemeinheitsteilungsordnung. Nach ihr mußte in einem Ort die Separation, so nannte man die Aufteilung an alle Beteiligten, vorgenommen werden, sobald nur ein Eigentümer einen Antrag dazu stellte.


Von wem der Gedanke dazu in Treptow ausging, ist im Rezess nicht gesagt. Vielleicht gab die Behörde durch den Hinweis auf die Vorteile der Separation den Anstoß. In der Sache erging am 30. 6. 1837 die erste Verfügung, aber erst am 30. 1. 1840 war die Teilung vollendet. 


Wir können heute die ungeheure Bedeutung der Auseinandersetzungen, die in jenen Jahrzehnten in ganz Preußen und den anderen deutschen Staaten stattfanden, deutlicher erkennen als unsere Vorfahren. Die Gemeinheitsteilungen waren die Voraussetzungen zum Aufblühen des kräftigen deutschen Bauernstandes von heute und zur großartigen Entfaltung der deutschen Landwirtschaft, wie wir sie in den letzten 40 Jahren erlebt haben. Wenn der Bauernstand irgend eines Staatsmannes früherer Zeit ehrend gedenken will, dann kommt dies außer Friedrich dem Großen in erster Linie dem großen Fürsprecher der Bauern, dem Freiherrn v. Stein und seinen Gehilfen zu, unter denen der Kriegsrat Scharnweber hervorsteht. Nun wurde die Weide zum größten Teil zu Acker gemacht. Die vielen Gräben, die zumeist wenig nützlich waren, verschwanden. Zahlreiche, bisher unbeackerte, nasse Niederungen im Acker wurden entwässert und dem Acker eingegliedert. Strauch und Busch wurden gerodet, die Gewässer teils eingedämmt, teils abgelassen.


Durch emsigen Fleiss wurde so die Ackerflur bedeutend vergrössert. Man pflügte auch tiefer, als es bisher üblich gewesen war und befreite dadurch nach und nach den Acker von den vielen, manchmal recht großen Findlingen. Zur besseren Bestellung trug auch bei, daß seit etwa 1800 die Egge mit eisernen Zähnen versehen wurde. Die Beackerung gestaltete sich aber um so leichter, als man nicht mehr nötig hatte, den zahlreichen Sollen und Wiesenflecken auszuweichen. So erfuhr unsere Feldmark in den letzten 100 Jahren eine immer weiter greifende Umgestaltung. Aber dieses „Aufräumen" zeigte nach mehreren Jahrzehnten, daß es auch Nachteile im Gefolge hatte. Die heimatliche Landschaft war mancher natürlicher Schönheit beraubt, und um 1900 machte es sich bemerkbar, daß der Wassergehalt des Bodens gestört und auf manchen Äckern die Bodenfruchtbarkeit gefährdet war. Zahlreiche, kleine Landseen schrumpften zusammen, andere waren um 1900 völlig ausgetrocknet. Die Beseitigung der einzelnen Bäume, Büsche und Hecken raubte den Vögeln die Nistmöglichkeiten und manchem nützlichen Kleintier, wie Igel, Iltis, Wiesel, Ringelnatter den Unterschlupf. Die Mäuseplage stieg, und manches Ungeziefer konnte sich ungestört vermehren. Seit der Separation nahm der Anbau der Kartoffel stark zu. Jeder Bauer widmete sich nun auch der Schafzucht. 80 - 100 Stück pflegte eine Herde stark zu sein. Als aber am Ende des 19. Jahrhunderts die Wollpreise immer mehr sanken, ging die Schafzucht langsam zurück. Um 1900 wurden die Schafe abgeschafft. In jener Zeit wuchs aber die Zahl der Schweine und Rinder auf jedem Hof.




Wir denken dabei an Kartoffel, Lupine und roten Klee. Die Acker- und Hütungsgemeinschaft hatte sehr große Nachteile. Der König kannte diese Übelstände. Er arbeitete seit 1752 an der Trennung der Äcker und Weiden, damit jeder Bauer seinen eigenen, bestimmten Anteil an Acker, Wiese und Weide habe und mit voller Kraft und nach bester Einsicht wirken könne. Für Pommern ordnete er durch den Geheimen Finanzrat v. Brenkenhofin dem Erlaß vom 28.5.1766 darüber Genaueres an.



Gutshaus Treptow